Jugendschutzuntersuchung

Planen Jugendliche unter 18 Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Arbeitnehmer*in, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zuvor eine ärztliche Untersuchung vor.

Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.