Wir testen Personen ab 2 Jahren auf eine bestehende Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus. Im Rahmen der Testverordnung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten für eine Testung.
- Im Falle von bestehenden Beschwerden (Fieber, Atembeschwerden, Husten, Halsschmerzen, Geschmacks- und Geruchsstörungen,...) erfolgt die Abrechnung über die GKV oder PKV (privat versicherte erhalten eine Rechnung von unserem Labor, welche i.d.R. von der Versicherung erstattet wird).
- Im Falle einer vollständigen Beschwerdefreiheit kommt ggf. eine Abrechnung der Kosten über den Bund im Rahmen der Testverordnung in Frage, z.B. bei bestätigem Kontakt mit einem nachgewiesen infizierten oder vor Aufnahme ins Krankenhaus oder Pflegeheim.
Die Auswertung der Tests erfolgt mittels PCR in unserem Partnerlabor.
Leider können wir keine konkrete Aussage über die Dauer bis zum Erhalt des Testergebnisses machen. Abhängig von der Auslastung unseres Labors beträgt die Auswertungsdauer in der Regel zwischen einem und drei Tagen.
Aufgrund der weiterhin ungeklärten Aussagekraft und Fehleranfälligkeit erfolgen Antikörpertestungen auf eine zurückliegende Covid-19-Erkrankung aktuell nur in ausgewählten Spezialfällen.
Auf Wunsch bieten wir auch Antigen-Schnelltests an, diese werden direkt im Anschluss an die Probenentnahme in der Praxis ausgewertet. Schnelltests werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. vom Freistaat Bayern in der Regel erstattet. Aufgrund begrenzter Testkapazitäten bieten wir Schnelltests aktuell nur für Patienten, welche sich bereits bei uns in hausärztlicher Betreuung befinden.