Unsere Praxis verfügt über die Qualifikation Medizinische Begutachtung nach den Anforderungen der Landesärztekammer. Dr. H. Wunderle hat eine langjährige Erfahrung als Medizinischer Sachverständiger.
Die Erstellung von qualifizierten Gutachten erfolgt für Gerichte, Rentenversicherung und Versicherungen als Finaliäts- (Zustand) oder Kausalitätsgutachten (Ursächliche Zusammenhänge) bei entsprechenden Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen der Inneren Medizin.
Ein Gutachten wird erforderlich, wenn bei Gerichten, Rechtsanwälten, Versicherungen und Betroffenen Zweifel bestehen bei Einstufung oder Forderungen nach
Kriterien eines validen Gutachtens sind
Verkehrsmedizinische Begutachtung:
Eine verkehrsmedizinische Begutachtung nach FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wird notwendig, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Betroffenen hat.
Betroffene können nach Aufforderung der Behörde zur Erstellung eines Verkehrsmedizinischen Gutachtens sich für einen Gutachter entscheiden, der bei der Behörde gelistet ist.
Kriterien eines validen Gutachtens sind
aktuelle Neuigkeiten aus der Praxis
Montag:
08:00 - 13:00 und 15:00 - 19:00
Dienstag:
08:00 - 13:00 und 15:00 - 19:00
Mittwoch:
08:00 - 13:00
Donnerstag:
08:00 - 13:00 und 15:00 - 19:00
Freitag:
08:00 - 13:00
Praxis im Bismarckviertel
: +49 821 25 86 7 - 30