Seit dem 01.01.2012 erstattet die Techniker Krankenkasse ihrern Versicherten auf Vorlage der Arztrechnung 80% der Kosten (maximal 60 € pro Behandlung). Es werden maximal 6 Behandlungen pro Jahr bezahlt.
Mittlerweile haben mehrere BKKs (Betriebskrankenkassen) und Ersatzkassen ähnliche Regelungen. Einzelheiten zur Höhe der Erstattung sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen.